Sterbehilfe: Wer will assistierten Suizid wie regeln?
Aktualisiert am 24. September 2026
Fraktionsübergreifende Initiative zur Suizidhilfe 2026 · Gesetzliches Regelungsregime
Die fraktionsübergreifende Initiative arbeitet an einem einheitlichen Gesetzentwurf zum assistierten Suizid. Konkrete Schutzinstrumente waren zum Prüfdatum noch nicht veröffentlicht.
„einen einheitlichen Gesetzentwurf zum Umgang mit dem assistierten Suizid vorzulegen“
Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci 2023 · Gesetzliches Regelungsregime
Der 2023 abgelehnte Entwurf verband Änderungen im Strafgesetzbuch und Betäubungsmittelrecht mit verbindlichen Voraussetzungen für geschäftsmäßige Suizidhilfe.
Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci 2023 · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Der abgelehnte Entwurf ließ die Ausnahme vom strafrechtlichen Grundverbot nur nach einem gesetzlich vorgegebenen Schutzverfahren zu, zu dem mindestens ein Beratungsgespräch gehörte.
„mindestens ein Beratungsgespräch“
Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci 2023 · Gesetzliche Mindestwartefrist
Nach dem vorgesehenen Untersuchungs- und Beratungsverfahren sollte vor der Suizidhilfe eine gesetzliche Wartefrist von zwei Wochen gelten.
„Wartefrist von zwei Wochen“
Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci 2023 · §217-Grundverbot
Der abgelehnte Entwurf sah einen neuen § 217 StGB vor. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung sollte grundsätzlich strafbar sein, mit Ausnahmen bei erfülltem Schutzverfahren.
„geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“
Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast 2023 · Gesetzliches Regelungsregime
Der 2023 abgelehnte gemeinsame Entwurf setzte auf ein außerstrafrechtliches Suizidhilfegesetz mit Beratungs- und Verschreibungsregeln.
Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast 2023 · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Der abgelehnte Entwurf sah als Voraussetzung für die Verschreibung eines geeigneten Arzneimittels grundsätzlich eine Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle vor.
„grundsätzlich eine Beratung voraus“
Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast 2023 · Gesetzliche Mindestwartefrist
Die Beratung sollte grundsätzlich mindestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen vor der ärztlichen Verschreibung liegen.
„mindestens drei Wochen“
Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast 2023 · §217-Grundverbot
Das 2023 vorgeschlagene Modell setzte bewusst auf ein eigenständiges Suizidhilfegesetz statt auf ein neues strafrechtliches Grundverbot nach Art des § 217 StGB.
„Strafrecht ist keine Antwort“
Deutscher Caritasverband · Gesetzliches Regelungsregime
Die Caritas formuliert konkrete Anforderungen an die Gesetzgebung, darunter verpflichtende Beratungs- und Wartefristen.
Deutscher Caritasverband · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Vor der Inanspruchnahme von Suizidassistenz sollen umfassend angelegte multiprofessionelle Beratungsgespräche gesetzlich abgesichert sein.
„umfassend angelegte multiprofessionelle Beratungsgespräche notwendig“
Deutscher Caritasverband · Gesetzliche Mindestwartefrist
Die Caritas verlangt vor der Inanspruchnahme von Suizidassistenz gesetzliche Wartefristen von mindestens sechs Monaten.
„gesetzliche Wartefristen von mindestens sechs Monaten“
Diakonie Deutschland · Gesetzliches Regelungsregime
Die Diakonie verlangt, Suizidprävention und Suizidassistenz klar und verantwortungsvoll gesetzlich zu regeln.
„klar und verantwortungsvoll gesetzlich geregelt werden“
Diakonie Deutschland · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Die aktuelle Position beschreibt Beratung ausdrücklich als Bestandteil eines Verfahrens zum assistierten Suizid. Ob jeder rechtmäßige Zugang zwingend von einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung abhängen soll, bleibt in der Quelle offen.
„Beratung als Bestandteil eines Verfahrens zum assistierten Suizid“
Bundesärztekammer · Gesetzliches Regelungsregime
Die Bundesärztekammer führt eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe als eigenes Regelungsvorhaben und verbindet sie mit einem Ausbau der Suizidprävention.
„gesetzliche Regelung der Suizidhilfe“
Bundesärztekammer · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Die Bundesärztekammer verlangt ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Quelle legt jedoch nicht eindeutig fest, dass eine gesetzliche Beratungspflicht Voraussetzung jeder Suizidhilfe sein soll.
„ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote“
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben · Gesetzliches Regelungsregime
Die DGHS hält die bestehende Rechtslage grundsätzlich für ausreichend und hat ausdrücklich erklärt, keinen Bedarf für ein neues gesetzliches Regelungsregime der Suizidhilfe zu erkennen.
„nicht erkennen, warum es einer gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe bedarf“
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Die DGHS befürwortet Informationen über Alternativen, lehnt aber eine verpflichtende Beratung als gesetzliche Zugangsvoraussetzung ausdrücklich ab. Die instrumentenscharfe Quelle ist älter; eine gegenteilige neuere Position wurde nicht gefunden.
„Beratungspflicht kategorisch ab“
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben · Gesetzliche Mindestwartefrist
Die DGHS hält eine gesetzliche Wartefrist nicht für erforderlich. Die instrumentenscharfe Quelle ist älter; eine gegenteilige neuere Position wurde nicht gefunden.
„ohne dass es hier einer gesetzlichen Regelung bedarf“
Zentralrat der Konfessionsfreien · Gesetzliches Regelungsregime
Der Zentralrat forderte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu verabschieden. Die konkrete Aussage stammt aus 2022; eine gegenteilige neuere Position wurde nicht gefunden.
„kein neues Gesetz zu verabschieden“
Zentralrat der Konfessionsfreien · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Der Zentralrat fordert ausdrücklich, dass eine Beratung freiwillig bleibt und nicht zur gesetzlichen Voraussetzung für Suizidhilfe gemacht wird.
„Keine Beratungspflicht für Sterbewillige“
Zentralrat der Konfessionsfreien · Gesetzliche Mindestwartefrist
Der Zentralrat wendet sich ausdrücklich gegen gesetzliche Wartefristen als Zugangsvoraussetzung für Suizidhilfe.
„Keine gesetzlichen Wartefristen“
Zentralrat der Konfessionsfreien · §217-Grundverbot
Der Zentralrat setzt sich im Lobbyregister dafür ein, das Recht auf Suizidhilfe nach der Aufhebung des früheren § 217 StGB nicht erneut durch den Gesetzgeber zu kriminalisieren oder einzuschränken.
„nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert“
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner · Gesetzliches Regelungsregime
Die ACM hat 2026 im Lobbyregister erneut Mindestanforderungen an eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids eingebracht und verweist dabei auf ihren detaillierten Eckpunktekatalog.
„Mindestanforderungen an ein Gesetz“
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner · Pflichtberatung vor Suizidhilfe
Der von der ACM 2026 erneut herangezogene Eckpunktekatalog verlangt eine verpflichtende Begutachtung und Beratung vor Suizidassistenz.
„Begutachtung und Beratung verpflichtend erforderlich“
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner · Gesetzliche Mindestwartefrist
Der Eckpunktekatalog sieht mindestens drei Beratungen über einen Zeitraum von sechs Monaten vor und begründet damit eine verbindliche zeitliche Schutzfrist.
„über einen Zeitraum von 6 Monaten“
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner · §217-Grundverbot
Die ACM stellt ein vollständiges Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe als vorzugswürdige Ausgangslösung dar. Der hier definierte §217-Mechanismus mit gesetzlich geregelten Ausnahmen entspricht dieser Forderung aber nicht vollständig; deshalb nur bedingte Zuordnung.
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband · Gesetzliches Regelungsregime
Der Verband begründet eine gesetzliche Regelung mit dem Schutz vulnerabler Menschen und dem Bedarf an Transparenz bei Angeboten der Suizidassistenz.
„Notwendigkeit einer Regelung zum assistierten Suizid“
Quellen
- evangelisch.de / Evangelischer Pressedienst (epd) — Sterbehilfe: Abgeordnete wollen neuen Vorschlag bis zum Sommer ·
- Deutscher Bundestag — Bundestag lehnt Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe ab ·
- Deutscher Caritasverband — Suizidprävention muss Perspektiven für das Weiterleben öffnen ·
- Diakonie Deutschland — Assistierter Suizid und Suizidprävention ·
- Deutscher Bundestag – Lobbyregister — Gesetzliche Regelung von Suizidprävention und Suizidhilfe ·
- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) — Urteil im Sterbehilfe-Fall: Drei Jahre wegen Totschlags ·
- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) — Es sollte keine Pflicht zur Beratung geben ·
- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) — DGHS begrüßt im Wesentlichen Diskussionspapier der Leopoldina ·
- Zentralrat der Konfessionsfreien — Autonomie am Lebensende schützen! ·
- Deutscher Bundestag – Lobbyregister — Suizdihilfe weiterhin ermöglichen ·
- Deutscher Bundestag – Lobbyregister — Wir verweisen auf Mindestanforderungen an ein Gesetz zur Regelung des assistierten Suizids in Deutschland zum Schutz vulnerabler Personengruppen ·
- Ethikinstitut — Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidassistenz mit Eckpunktekatalog (06.06.2020) ·
- Deutscher Bundestag – Lobbyregister — Assistierter Suizid und Suizidprävention ·












